lebenserhaltenden Maßnahmen: check der Patientenverfügung (PAVO), Vorsogevollmacht, Betreuungsverfügung

Wer Einträge in seiner Patientenverfügung zu lebenserhaltenden Maßnahmen hat könnte evl. wegen der Studie die im Ärzteblatt erwähnt wird seine Einträge überdenken bzw. anpassen.



Die ganze Studie ist frei hier (Journal of Neurotrauma (2024; DOI: 10.1089/neu.2024.0014)) zu finden.

Wenn man schon am überprüfen der PaVo ist, kann man sich auch über Organspende gedanken machen.